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Atom-Entschädigung: Jetzt E.ON- und RWE-Aktie kaufen?

Das Verfassungsgericht bestätigt Versorger-Ansprüche wegen des Atomausstiegs. Ist das ein Kaufgrund?

Atomkraftwerk

(Stefan Böhm) Die Katastrophe im Atomkraftwerk im japanischen Fukushima hatte 2011 für starke Verunsicherung geführt und Bundeskanzlerin Merkel zur überraschenden Atomwende veranlasst. In nur wenigen Monaten beschloss die Bundesregierung (damals CDU/CSU und FDP) ein neues Gesetz, das den Atomausstieg beschleunigte und der Atomkraft bis 2022 das endgültige Aus in Deutschland bescheren wird. Die Versorger – neben E.ON und RWE auch Vattenfall und EnBW – sahen plötzlich das Ende ihres bislang sehr bequemen Geschäftsmodells in Riesenschritten kommen. Die strategischen Versäumnisse der Versorger haben inzwischen zur Aufspaltung von E.ON und RWE geführt – doch unabhängig von der Frage nach eigenen Versäumnissen wurde auch der Rechtsweg beschritten.

Heute entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass der Weg zum Atomausstieg damals von schwarz-gelb im Grundsatz korrekt beschritten wurde. In ihren Verfassungsbeschwerden hatten die Unternehmen eine unzulässige Enteignung beklagt. Dieser Vorwurf ist nun hinfällig, mit hohen Milliarden-Entschädigungen wird es daher nichts. Dennoch war der Gang nach Karlsruhe für die Unternehmen nicht umsonst, denn die Bundesregierung muss das Atomausstiegsgesetz bis spätestens zum 30. Juni 2018 nachbessern. Eine automatische Entschädigung ist für die Versorger damit nicht verbunden. Darüber müssten entweder Vergleiche oder weitere Gerichtsverfahren entscheiden. Bis also tatsächlich Geld fließen wird, dauert es noch einige Jahre.

Große Entschädigungssummen sind nicht zu erwarten

Die Aktien von E.ON und RWE gehören heute zwar zur DAX-Spitze, ein echter Grund zur Freude liegt jedoch nicht vor. Angesichts der wenigen positiven Nachrichten von den beiden Versorgern geben sich die Anleger offensichtlich schon mit wenig zufrieden.

Fakt ist: 1.) Es gibt Entschädigungsansprüche wegen des Atomausstiegs. 2.) Große Summen sind nicht zu erwarten. Was angemessen ist, darüber muss noch entschieden werden. 3.) In Berlin laufen derzeit auch die Verhandlungen über die Verteilung der Kosten und Haftungsrisiken des Atomausstiegs. Hier war bislang im Gespräch, dass der Staat die Haftung für die Endlagerung übernimmt und die Konzerne im Gegenzug auf Klagen verzichten. Der Staat sitzt tendenziell am längeren Hebel.

Auch wenn die beiden Versorger-Aktien heute zulegen konnten, sollte man sich daher nicht zu voreiligen Handlungen hinreißen lassen. Zwar haben die Versorger mit der letztlich unvermeidlichen Aufspaltung reagiert – aus E.ON wurde E.ON und Uniper, aus RWE wurde RWE und Innogy – die Probleme sind jedoch immer noch groß. Die hohe Verschuldung lastet auf den Bilanzen, der Atomausstieg bleibt bis zur finalen Einigung mit Berlin ein Risiko, die sinkenden Strompreise machen den Kraftwerksbetreibern nach wie vor Probleme.

Auch aus charttechnischer Sicht machen die E.ON- und RWE-Aktien wenig Freude. Zwar gibt es nun kurzfristig positive Chartsignale, doch ein Teil der heutigen Kursgewinne ist schon wieder dahingeschmolzen. Die positive Stimmung wird daher nicht lange anhalten und der meist trübe Kursalltag wird bald wieder einziehen.

Fazit

sprechblase Kurz und kompakt

E.ON und RWE haben nur einen kleinen Teilerfolg erzielt, mehr nicht. Die beiden Versorgeraktien bleiben aus den genannten Gründen riskant. Wer in die Branche investieren möchte, findet im Ausland bessere Alternativen. Ein Kaufgrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls nicht.

Stefan Böhm
Wenig Zeit?
Wertpapier: RWE, E.ON
Themen: Versorger, Energiewende, Entschädigung, Atomkraft, Klage, Aktie
Bildquellen:
© RWE
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