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Ihr Geld 2017!

Finanzen 2017: Das ändert sich für Sie!

(Lars Erichsen) Neues Jahr, neues Glück, so sagt man. Und das wünsche ich Ihnen natürlich. Aber neues Jahr heißt auch neue Gesetze und viele Neuigkeit in Puncto Geldanlage. Ich habe mir die Mühe gemacht und bin diese Punkte im Einzelnen durchgegangen und habe diese für Sie zusammengefasst. Das Jahr 2016 haben wir doch ganz gut rumbekommen. Jetzt blicken wir einfach mal optimistisch und hoffnungsvoll ins Jahr 2017. Was wir noch nicht wissen, ist, wie der Sommer aussehe wird. Ebenfalls wissen wir nicht, wie sich die Börse entwickeln wird. Was wir aber schon wissen: Es haben sich einige Gesetze geändert und auch einige Kostenbereiche werden relevanter werden. Zur Geldanlage gehört natürlich nicht nur, was wir auf der einen Seite einnehmen, sondern auch, was wir auf der anderen Seite ausgeben:

  • Die Strompreise steigen auf jeden Fall, was ein Minuspunkt ist.
  • Es wird neue Fristen für die Abgabe der Steuererklärung geben. Das ist relativ neutral zu betrachten.
  • Auf der anderen Seite gibt es höhere Umzugskostenpauschalen, was ein großer Pluspunkt ist.

Ihr Geld 2017: Das ändert sich!

1. Pflegereform

  • Künftig 5 anstatt 3 Pflegestufen - die meisten erhalten durch die Umstellung monatlich mehr Geld!
  • Einführung eines einheitlichen Eigenbetrags für alle Einrichtungen im stationären Bereich
  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt
    • um 0,2 Prozent auf 2,55 Prozent
    • für Kinderlose auf 2,8 Prozent

2.1 Flexi-Rente-BISHER

  • Limit: 6.300 € (12 Monate x 450 € plus 2 x 450 €)
  • Bisher konnten dann die Raten stufenweise auf ein Drittel, Hälfte, zwei Drittel oder sogar Null gekürzt werden.

2.2 Flexi-Rente-NEU

  • Einkommen über 450 € monatlich oder 6.300 € p.a., wird nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
  • Der höchste Wert des Bruttoverdienstes der letzten 15 Jahre – der sogenannte Hinzuverdienstdeckel – wird berücksichtigt.

3. Spendenquittungen

  • Künftig müssen Sie Spendenquittungen nur noch abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert. Das Finanzamt kann die Vorlage bis zum Jahresende, in dem der Bescheid verschickt wurde, verlangen.

4. Zum Abschluss das Bonbon für alle Arbeitnehmer

  • 2017 beinhaltet für Sie als Arbeitnehmer die einmalige Chance, sich richtig viele freie Tage durch Brückentage zu sichern. Vielleicht haben Sie auch schon auf den Kalender geschaut. Falls nicht, sollten Sie sich jetzt dranhalten.
Mein Tipp

Das waren nur wenige Punkte, die sich 2017 ändern. Alle anderen wichtigen Änderungen finden Sie in meinem brandneuen E-Book "Finanzen 2017". Jetzt kostenfrei herunterladen!

Wenn Sie jetzt oder nach dem Lesen des Buchs noch Fragen haben, schreiben Sie einfach in die Kommentarfunktion unter mein Video bei YouTube. Ich antworte, so schnell es mir möglich ist.

Lars Erichsen
Themen: Finanzen 2017, Geld 2017, Pflegereform, Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Umzugspauschale. Unterhaltsvorschuss, Stromkosten, Spendenquittungen, Flexi-Rente, Steuererklärungen, Mindestlohn, Rürup-Rente, Hartz IV, Versicherungsbeiträge, Beitragsbemessungsgrenze, Pflegereform, Brückentage
Bildquellen:
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