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Elterngeld und Steuern: Das musst Du wissen!

Musst Du Elterngeld versteuern?

Prinzipiell ist das Elterngeld, egal ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, steuerfrei. Dennoch wirkt es sich auf Deine Steuererklärung aus. Es wird nämlich Deinem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich je nach Situation eventuell ein höheres oder geringeres Einkommen als noch im Vorjahr, was eine entsprechende Änderung Deiner Steuerklasse bewirken kann. Für die tatsächliche Versteuerung jedoch wird das Elterngeld wieder herausgerechnet. Das bedeutet: Das Elterngeld wird für die Bestimmung Deiner Steuerklasse berücksichtigt, muss selbst aber nicht versteuert werden. Du beziehungsweise Dein/e Lebens- oder Ehepartner/in müssen den durch die Steuerklasse vorgegebenen Prozentsatz an Steuern nur auf das weitere Einkommen entrichten.

Mein Tipp

Ein eventueller Wechsel der Steuerklasse kann rückwirkend zu einem höheren Netto-Einkommen durch Deine Erwerbstätigkeit in den Monaten vor der Geburt führen. Dies wiederum berechtigt Dich zum Bezug von mehr Elterngeld. Ein solcher Sonderfall ist zwar selten, durchaus aber einer Prüfung durch Deinen Steuerberater wert. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse kann sich lohnen!

Lars Erichsen

Elterngeld und die Sozialversicherungen

Zusätzlich zu seiner Steuerfreiheit ist das Elterngeld auch von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Während in privaten Krankenversicherungen die Beiträge natürlich weiterhin selbst von den Versicherten entrichtet werden müssen, bist Du bei einer gesetzlichen Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs in der Regel beitragsbefreit. Selbiges gilt für die Pflege- und Rentenversicherung. Sonderregelungen gelten lediglich für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, zum Beispiel Selbstständige.

Info

info ACHTUNG!

Die Beitragsfreiheit gilt ausschließlich für das Elterngeld selbst. Solltest Du nebenbei weitere Einnahmen generieren, zum Beispiel durch eine Teilzeitbeschäftigung, bist Du hier weiterhin sozialversicherungspflichtig.

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Elterngeld versteuern

Das Wichtigste zusammengefasst:

1. Elterngeld ist prinzipiell steuerfrei.

2. Es wird aber für die Bestimmung der Steuerklasse berücksichtigt.

3. Gesetzlich Pflichtversicherte sind während des Bezugs von Elterngeld in der Krankenversicherung beitragsfrei.

4. Das Elterngeld ist also nicht sozialversicherungspflichtig.

5. Nicht befreit von der Sozialversicherungspflicht sind aber Deine weiteren Einnahmen, zum Beispiel durch eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit.

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Dein Lars, Erichsen

Bildquellen:
Oskana Kuzmina - Fotolia.com, PhotographyByMK - Fotolia.com
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