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A-ZBöhms Börsenlexikon

Lars Erichsen

Team Böhms-DAX-Strategie
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Lars Erichsen

Was ist das Depotstimmrecht?

Das Depotstimmrecht ist das Recht der Depotbank, Stimmrechte auf Hauptversammlungen im Sinne des jeweiligen Aktionärs auszuführen. Dazu müssen Sie als Aktionär die Hauptversammlung nicht besuchen.

Wenn Sie Aktien besitzen, bekommen Sie auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ein Mitspracherecht. Dieses Stimmrecht nehmen Depotbanken stellvertretend für Anleger wahr. Dazu teilen Sie als Anleger Ihrer Depotbank die Entscheidungen zu Tagesordnungspunkten auf der Hauptversammlung vorab mit. Die Depotbank führt das Stimmrecht dann in Ihrem Sinne aus.

Erteilen Sie keine explizite Weisung über das Abstimmungsverhalten, so nimmt die Bank das Stimmrecht eigenmächtig wahr. Dazu macht die Bank ihr Abstimmungsverhalten vorab öffentlich. Als Aktionär können Sie dem dann zustimmen, indem Sie der Depotbank keine abweichende Weisung erteilen.

Meinung

sprechblase Böhms Praxistipp

Machen Sie von Ihrem Depotstimmrecht auf jeden Fall Gebrauch! Das heißt nicht, dass Sie von den Vorschlägen der Depotbank abweichen müssen. Das Wichtigste ist, sich die Zeit zu nehmen, um die Anträge auf der Hauptversammlung sowie die jeweiligen Positionen zu analysieren. So erfahren Sie nebenbei eine Menge über Ihr Investment. Der Besuch auf einer Hauptversammlung lohnt sich, denn der Informationsgewinn ist in der Regel groß.

Stefan Böhm
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